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VOB


VOB ist die VerdingungsOrdnung für Bauleistungen. Staatliche Stellen müssen nach VOB vergeben; private Unternehmen können die Verträge frei aushandeln und sind nicht auf die VOB angewiesen. Die Gewährleistung nach VOB beträgt 4 Jahre.

Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist die Grundlage des Bauvertragswesens. Die VOB ist allgemein anerkannte Vertragsgrundlage, aber weder Gesetz noch Rechtsverordnung. Sie muss besonders vereinbart werden.

Sie regelt Gewährleistungsansprüche und –fristen zwischen Käufer und Verkäufer (Bauträger) bzw. Bauherren und Handwerkern. Darüber hinaus beinhaltet sie allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, technische Vorschriften für Bauleistungen usw.



VSG Verbundsicherheitsglas


Im Dachbereich eines Wintergartens, Sommerhauses oder einer Terrassenüberdachung ist der Einbau eines Verbundsicherheitsglases zwingend erforderlich. VSG verdankt seine Sicherheitseigenschaften einer reißfesten und zähen, elastischen Folie zwischen den Glasscheiben. Hierdurch bindet es im Falle eines Bruches Splitter und bewirkt damit eine erhebliche Reduzierung der Verletzungsgefahr. Außerdem erschwert die Folie das Durchdringen des Glases. Die Frontscheibe von Automobilen besteht aus VSG und schützt so die Insassen im Schadensfall vor herumfliegenden Glasscherben und vor auf die Scheibe treffenden Gegenständen. Außerdem wird VSG unter anderem in Schulen u. Kindergärten, in Hallenbädern, im Wohnbereich, zur Absturzsicherung an Geländerbrüstungen oder für Überkopfverglasungen eingesetzt.